2008-04-22
Weil ich das gerade zufälligerweise
gefunden
habe — folgend eine Liste der Befugnisse, die das BKA erhalten soll. Die
Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben ist übrigens bisher Ländersache. Wir
haben auch schon eine Bundespolizei mit einem recht beschränkten
Auftrag.
Und nun bekommen wir noch eine Staatspolizei hinzu. Als
Überwachungsstaat
verleumden soll man unseren “Rechtsstaat” dennoch nicht.
- Persönliche Daten sammeln
- Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
- die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine
prüfen
- Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
- der Person Fingerabdrücke abnehmen,
- der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
- Foto der Person aufnehmen,
- Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
- äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
- Messungen an der Person vornehmen,
- die Stimme der Person aufzeichnen.
- Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
- Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
- langfristige Observation von Personen
- geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
- sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
- Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen
(„Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des
Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch
Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche
Papiere benutzen
- Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
- Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder
Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern
(Rasterfahndung)
- heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten
auslesen
- Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation
überwachen
- Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat
gespeicherter Daten
- Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf
Vorrat gespeicherter Daten
- Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
- Handys identifizieren und lokalisieren
(„IMSI-Catcher“)
- Platzverweise erteilen
- Personen in Gewahrsam nehmen
- Personen durchsuchen
- Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
- Sachen sicherstellen
- Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der
Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn
möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger,
Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
- Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr
einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch
für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die
Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
Lediglich Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sind vor diesen
Maßnahmen geschützt, aber auch nur dann, wenn sie ihren Beruf ausüben und
wenn sie nicht diejenigen sind, von denen die Gefahr ausgeht. Herzlichen
Glückwunsch.
Geschrieben um 19:44
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2008-04-22
“Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.” und “Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf.” (beides bei
Heise).
Ich frage mich ja, woher diese Einschätzung ziemlich vieler Leute kommt. Liegt es eventuell daran? Ich schätze etliche dieser Vorhaben durchaus als Angriff auf unseren Rechtsstaat ein - und nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen als verfassungswidrig kassiert, kann ich mir auch vorstellen, warum Schäuble als Verfassungsbrecher bezeichnet wird.
Wie heißt es so schön? Wie man in den Wald hineinruft …
Geschrieben um 19:28
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