Was?
Inkohärentes Geschreibsel eines Late Adopters
Ralph
E-Mail oder kontaktiert range im IRCNet oder auf Freenode.
Bilder
Ralphs Bildergalerie
Feed Me!
Hier gibt es einen RSS-Feed. Oder folgt mir bei Twitter.
Februar 2015 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
So | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 |
22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 |
Auch lesbar
Na, einfach shrek[]
Sieh die Welt mit meinen Augen
Das Schwätzbrett
Das Bildblog
D'ohne Pointe
Geschrieben um 18:06
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Geschrieben um 21:05
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Geschrieben um 17:36
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt.
Die Wahl 2005 wird nicht für ungültig erklärt, da “der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung” den Wahlfehler überwiege. Die bisher genehmigten Geräte dürfen aber nicht mehr benutzt werden. Damit sind Computerwahlen allerdings nicht endgültig verboten, worauf der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hinweist. Andreas Voßkuhle:”Der Tenor der Entscheidung könnte dazu verleiten zu meinen, das Gericht sei technikfeindlich und verkenne die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters”, dem sei aber nicht so. Auch Internetwahlen seien nicht ausgeschlossen.
Was der Gesetzgeber jetzt machen müsste, um Wahlcomputer wieder einsetzen zu dürfen, scheint momentan noch nicht klar. Was klar ist, ist, dass wir momentan wieder zu Wahlren zurückkehren, bei denen eine volle Kontrolle des Ergebnisses möglich ist — und man nicht Wahlcomputern “vertrauen” muss.
Ein schöner Beginn für einen Dienstag.
UPDATE: Bei nochmaligem durchlesen fällt auf, dass erst mal nur der Einsatz bei der 2005er Wahl als verfassungswidrig gilt. Aus der Pressemitteilung des BVerfG:
Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Danach ist es verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden, dass § 35 Bundeswahlgesetz (BWG) den Einsatz von Wahlgeräten zulässt. Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.
Im weiteren Verlauf der Presserklärung (LESEN! Das ist erstaunlich klar geschrieben), welche Maßnahmen erfolgen müssen, um Wahlcomputer bei Wahlen zuzulassen, insbesondere dass “Der Wähler selbst […] ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können [muss], ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird.”
Es stellt sich die Frage, ob eine der auf dem Markt verfügbaren Maschinen den Anforderungen entspricht, vor allem da das BVerfG Wert darauf legt, dass es nicht ausreicht, wenn Mustergeräte bei der Bauartzulassung oder gar konkret eingesetzte Wahlgeräte vor ihrem Einsatz auf korrekte Funktionsweise überprüft werden, da der Wähler hier dennoch keine Möglichkeit hat, den Wahlvorgang zuverlässig nachvollziehen zu können.
Alles in allem ein Sieg der Vernunft. Ich bin gespannt, was sich weiter daraus entwickelt — vor allem da ich immer noch nicht verstehe, warum man unbedingt Wahlcomputer benötigt.
Geschrieben um 12:12
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Lediglich Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sind vor diesen Maßnahmen geschützt, aber auch nur dann, wenn sie ihren Beruf ausüben und wenn sie nicht diejenigen sind, von denen die Gefahr ausgeht. Herzlichen Glückwunsch.
Geschrieben um 19:44
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Ich frage mich ja, woher diese Einschätzung ziemlich vieler Leute kommt. Liegt es eventuell daran? Ich schätze etliche dieser Vorhaben durchaus als Angriff auf unseren Rechtsstaat ein - und nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen als verfassungswidrig kassiert, kann ich mir auch vorstellen, warum Schäuble als Verfassungsbrecher bezeichnet wird.
Wie heißt es so schön? Wie man in den Wald hineinruft …
Geschrieben um 19:28
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Das schöne an dieser Nummer ist nämlich, dass Daten von Meldebehörden, Sozialleistungsträgern und halt auch dem Finanzamt jetzt an eine einzige Nummer gekoppelt sind. Und diese Daten natürlich zentral gespeichert werden.
Welche Begehrlichkeiten diese qualifizierten Daten auslösen werden, kann ich mir leider nur zu gut vorstellen. Eine scharfe Abgrenzung, welche Behörden auf diese Daten zugreifen dürfen, gibt es meines Wissens nach in diesem Gesetz nämlich nicht.
Geschrieben um 12:54
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Also mal wieder hoffen auf das Bundesverfassungsgericht. Aber das ist keine Art Politik zu machen: Gesetze auf den Weg zu bringen, von denen man weiß, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht landen, um dann mit den Vorgaben von dort die Gesetze so scharf einzugrenzen, dass sie dem Urteil genügen. So dürfte die Gewaltenteilung nicht gemeint sein.
Geschrieben um 12:48
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Dieser Kommentar ist die Antwort auf eine Rede von Wolfgang Schäuble, in der er die vor allem von ihm geforderten Einschränkungen der Grundrechte in unserem Staat mit einer Notwendigkeit der immer früher einsetzen müssenden Prävention verargumentiert.
Ich weiß, welcher Staat mir lieber ist. Und das ist nicht der, für den Wolfgang Schäuble steht.
Und auch nicht der, für den unsere Bundesjustizministerin steht, welche erst letztens im Morgenmagazin zugegeben hat, dass sie nicht weiß, was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Volksgesetzurteils mit dem “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” meinte.
Frage: Gehört die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Selbstverständnis einer modernen Demokratie?
Zypries: Doch, natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.
Erschreckend, dass die Dame für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht im Gespräch war.
Geschrieben um 12:43
[/politik] [permanent link] [Startseite]
Und genau dieser Informantenschutz ist jetzt weg, was die Presse betrifft. Auch bei Ärzten und Rechtsanwälten sehe ich diesen Schutz als ein zu erhaltendes Gut an.
Geschrieben um 21:38
[/politik] [permanent link] [Startseite]