Hallo, mein Name ist Ralph Angenendt …

2009-06-21
… und ich bin ein Pirat.

Geschrieben um 18:06

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Welcome!

2009-06-19
Gottseidank sind wir nicht allein …

Geschrieben um 21:05

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Zensursula hat einen Fanclub!

2009-05-07
Voll krass mit Bildern und so!. Unbedingt besuchen!

Geschrieben um 17:36

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Wahlcomputer sind verfassungswidrig

2009-03-03
Erinnert sich noch jemand? In Bitte keine öffentliche Kontrolle - es sind ja nur Wahlen rief ich zur Unterstützung einer Wahlprüfungsbeschwerde von Dr. Ulrich Wiesner auf. Diese Wahlprüfungsbeschwerde hatte Erfolg:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt.

Die Wahl 2005 wird nicht für ungültig erklärt, da “der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung” den Wahlfehler überwiege. Die bisher genehmigten Geräte dürfen aber nicht mehr benutzt werden. Damit sind Computerwahlen allerdings nicht endgültig verboten, worauf der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hinweist. Andreas Voßkuhle:”Der Tenor der Entscheidung könnte dazu verleiten zu meinen, das Gericht sei technikfeindlich und verkenne die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters”, dem sei aber nicht so. Auch Internetwahlen seien nicht ausgeschlossen.

Was der Gesetzgeber jetzt machen müsste, um Wahlcomputer wieder einsetzen zu dürfen, scheint momentan noch nicht klar. Was klar ist, ist, dass wir momentan wieder zu Wahlren zurückkehren, bei denen eine volle Kontrolle des Ergebnisses möglich ist — und man nicht Wahlcomputern “vertrauen” muss.

Ein schöner Beginn für einen Dienstag.

UPDATE: Bei nochmaligem durchlesen fällt auf, dass erst mal nur der Einsatz bei der 2005er Wahl als verfassungswidrig gilt. Aus der Pressemitteilung des BVerfG:

Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Danach ist es verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden, dass § 35 Bundeswahlgesetz (BWG) den Einsatz von Wahlgeräten zulässt. Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.

Im weiteren Verlauf der Presserklärung (LESEN! Das ist erstaunlich klar geschrieben), welche Maßnahmen erfolgen müssen, um Wahlcomputer bei Wahlen zuzulassen, insbesondere dass “Der Wähler selbst […] ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können [muss], ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird.”

Es stellt sich die Frage, ob eine der auf dem Markt verfügbaren Maschinen den Anforderungen entspricht, vor allem da das BVerfG Wert darauf legt, dass es nicht ausreicht, wenn Mustergeräte bei der Bauartzulassung oder gar konkret eingesetzte Wahlgeräte vor ihrem Einsatz auf korrekte Funktionsweise überprüft werden, da der Wähler hier dennoch keine Möglichkeit hat, den Wahlvorgang zuverlässig nachvollziehen zu können.

Alles in allem ein Sieg der Vernunft. Ich bin gespannt, was sich weiter daraus entwickelt — vor allem da ich immer noch nicht verstehe, warum man unbedingt Wahlcomputer benötigt.

Geschrieben um 12:12

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Also doch kein Überwachungsstaat?

2008-04-22
Weil ich das gerade zufälligerweise gefunden habe — folgend eine Liste der Befugnisse, die das BKA erhalten soll. Die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben ist übrigens bisher Ländersache. Wir haben auch schon eine Bundespolizei mit einem recht beschränkten Auftrag. Und nun bekommen wir noch eine Staatspolizei hinzu. Als Überwachungsstaat verleumden soll man unseren “Rechtsstaat” dennoch nicht.

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Lediglich Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sind vor diesen Maßnahmen geschützt, aber auch nur dann, wenn sie ihren Beruf ausüben und wenn sie nicht diejenigen sind, von denen die Gefahr ausgeht. Herzlichen Glückwunsch.

Geschrieben um 19:44

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Schäuble des Tages

2008-04-22
“Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.” und “Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf.” (beides bei Heise).

Ich frage mich ja, woher diese Einschätzung ziemlich vieler Leute kommt. Liegt es eventuell daran? Ich schätze etliche dieser Vorhaben durchaus als Angriff auf unseren Rechtsstaat ein - und nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen als verfassungswidrig kassiert, kann ich mir auch vorstellen, warum Schäuble als Verfassungsbrecher bezeichnet wird.

Wie heißt es so schön? Wie man in den Wald hineinruft …

Geschrieben um 19:28

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Auch du bist nur eine Zahl

2007-11-30
Das jetzt heute also auch noch: Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt, in dem unter anderem die Einführung einer lebenslangen, eindeutigen Identifikationsnummer beschlossen wurde - auch hier wieder gegen breiten Protest von Datenschützern.

Das schöne an dieser Nummer ist nämlich, dass Daten von Meldebehörden, Sozialleistungsträgern und halt auch dem Finanzamt jetzt an eine einzige Nummer gekoppelt sind. Und diese Daten natürlich zentral gespeichert werden.

Welche Begehrlichkeiten diese qualifizierten Daten auslösen werden, kann ich mir leider nur zu gut vorstellen. Eine scharfe Abgrenzung, welche Behörden auf diese Daten zugreifen dürfen, gibt es meines Wissens nach in diesem Gesetz nämlich nicht.

Geschrieben um 12:54

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Totalüberwachung

2007-11-30
Jetzt ist die Totalüberwachung also auch durch den Bundesrat durch. Immerhin ohne die vom Rechtsauschuss gefoprderte Freigabe der Daten für Rechteinhaber, aber auch ohne den Antrag des Landes Berlin, Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte von der Überwachung auszunehmen.

Also mal wieder hoffen auf das Bundesverfassungsgericht. Aber das ist keine Art Politik zu machen: Gesetze auf den Weg zu bringen, von denen man weiß, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht landen, um dann mit den Vorgaben von dort die Gesetze so scharf einzugrenzen, dass sie dem Urteil genügen. So dürfte die Gewaltenteilung nicht gemeint sein.

Geschrieben um 12:48

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Aus der Balance

2007-11-30
… so ist ein Kommentar des Exverfassungsrichters Dieter Grimm in der Zeit überschrieben. Mit dieser Balance, die er gefährdet sieht, meint er die Balance zwischen Freiheit des Bürgers und der Sicherheit des Bürgers. Die Balance, die die Große Koalition destabilisiert, indem sie das Gewicht immer weiter in die Richtung einer ungenau beschriebenen Sicherheit verschiebt.

Dieser Kommentar ist die Antwort auf eine Rede von Wolfgang Schäuble, in der er die vor allem von ihm geforderten Einschränkungen der Grundrechte in unserem Staat mit einer Notwendigkeit der immer früher einsetzen müssenden Prävention verargumentiert.

Ich weiß, welcher Staat mir lieber ist. Und das ist nicht der, für den Wolfgang Schäuble steht.

Und auch nicht der, für den unsere Bundesjustizministerin steht, welche erst letztens im Morgenmagazin zugegeben hat, dass sie nicht weiß, was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Volksgesetzurteils mit dem “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” meinte.

Frage: Gehört die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Selbstverständnis einer modernen Demokratie?
Zypries: Doch, natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.

Erschreckend, dass die Dame für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht im Gespräch war.

Geschrieben um 12:43

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Nachsatz:

2007-11-11
Dass Abgeordnete nicht unter die Vorratsdatenspeicherung fallen, ergibt sich so aus Artikel 47 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat den Informantenschutz allerdings in mehreren Urteilen direkt aus Artikel 5 des gleichen Gesetzes abgeleitet - dort, wo auch die Pressefreiheit kodifiziert ist.

Und genau dieser Informantenschutz ist jetzt weg, was die Presse betrifft. Auch bei Ärzten und Rechtsanwälten sehe ich diesen Schutz als ein zu erhaltendes Gut an.

Geschrieben um 21:38

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